Leichte Sprache
Auf dieser Internet-Seite gibt es viele Informationen.
Wir erklären Ihnen:
- wie die Internet-Seite aufgebaut ist
- welche Informationen Sie hier finden
- und wo Sie diese Informationen finden.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser lesen und verstehen.
Aber nur die Original-Texte in schwerer Sprache sind gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Betreuer.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich
und andere.
Herzlich willkommen!
Sie sind auf der der Internet-Seite
vom Betreuungs-Verein Heidenheim.
Auf dieser Seite gibt es 3 Texte in Leichter Sprache:
Wer sind wir und was machen wir?
Herzlich willkommen beim Betreuungs-Verein Heidenheim.
Wir bieten rechtliche Betreuung für Menschen ab 18 Jahren.
Dafür gibt es ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Vielleicht kann ein erwachsener Mensch wichtige Dinge
nicht alleine entscheiden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen mit einer psychischen Erkrankung
- Menschen mit einer schweren Erkrankung
- oder alte Menschen.
Diese Menschen brauchen Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer.
Der Betreuer hilft ihnen bei wichtigen Entscheidungen.
Der Betreuer füllt Anträge mit ihnen aus.
Er spricht mit Ärzten und Ämtern.
Er bezahlt Rechnungen.
Das Betreuungs-Gericht wählt einen Betreuer aus.
Der Betreuer darf aber nicht alles alleine entscheiden.
Das Betreuungs-Gericht bestimmt:
Das darf der Betreuer alleine entscheiden.
Der Betreuer muss immer schauen:
- Was will die betreute Person?
- Was ist gut für die betreute Person?
Der Betreuer soll die betreute Person unterstützen.
Damit sie so viel wie möglich selbst entscheiden kann.
Hier stellen wir Ihnen die Arbeit vom Betreuungs-Verein Heidenheim genauer vor.
Und wir bieten Ihnen viele Informationen zu Betreuung und Vorsorge.
Rechts neben einer Überschrift sehen Sie vielleicht das Zeichen: +.
Klicken Sie darauf.
Sie bekommen dann weitere Informationen.
Das alles macht unser Verein:
- Wir suchen ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer.
Ehrenamtlich bedeutet: Sie machen die Betreuung freiwillig.
Geld für Ihre Arbeit bekommen Sie nicht.
Hauptamtlich bedeutet: Sie machen die Betreuung beruflich.
Und bekommen Geld für Ihre Arbeit.
- Wir unterstützen die Betreuer. Zum Beispiel mit Kursen und gemeinsamen Treffen.
- Wir informieren und beraten erwachsene Menschen zu den verschiedenen Vorsorge-Möglichkeiten. Zum Beispiel zu verschiedenen Vollmachten, zur Betreuung und zur Patienten-Verfügung. Damit können Sie Ihre Wünsche für den Not-Fall aufschreiben.
- Wir beraten Betreuer und Bevollmächtigte.
Betreuer und Bevollmächtigte dürfen viele Dinge für eine andere Person entscheiden. Wenn diese Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
Unsere Angebote zur Beratung sind kostenlos.
Mitglied werden
Möchten Sie Mitglied in unserem Verein werden?
Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
Oder möchten Sie uns Geld spenden?
Dann rufen Sie uns gerne an.
Das ist unsere Telefon-Nummer: 073 21 943 061
Ehrenamtliche Betreuung
Möchten Sie ehrenamtlicher Betreuer werden?
Dann melden Sie sich bei uns.
Weitere Infos dazu finden Sie im Bereich: Betreuung.
Unsere Satzung
Für die Arbeit vom Betreuungs-Verein Heidenheim gibt es
verschiedene Regeln und Vorschriften.
Diese Regeln und Vorschriften stehen in der Satzung.
Zum Beispiel steht in der Satzung:
- Was sind unsere Aufgaben?
- Wofür sind wir zuständig?
- Was dürfen wir außerdem noch machen?
Der Vorstand und alle Mitarbeitenden vom Betreuungs-Verein Heidenheim müssen sich bei ihrer Arbeit an die Satzung halten.
Die Satzung finden Sie als PDF-Datei auf unserer Internet-Seite.
Sie können die Satzung herunterladen und dann lesen.
Die Satzung gibt es nicht in Leichter Sprache.
Spenden
Wir sind ein gemein-nütziger Verein.
Das bedeutet: Unser Verein fördert das Gemeinwohl.
Also das Wohl von allen Menschen im Landkreis Heidenheim.
Möchten Sie unsere Arbeit unterstützen?
Dann können Sie uns Geld spenden.
Das ist unser Spenden-Konto:
Bank: Kreissparkasse Heidenheim
IBAN: DE16 6325 0030 0000 9329 10
BIC: SOLADES1HDH
Sie können auch online Geld spenden.
Das ist der Link: https://www.betterplace.org/de/projects/16164-qualifizierung-ehrenamtlicher-betreuerinnen-und-betreuer
Klicken Sie auf den Link.
Sie kommen dann zu der Internet-Seite.
Und können dort Geld spenden.
Kontakt
Das ist unsere Adresse:
Betreuungsverein Heidenheim e.V.
c/o Landratsamt Heidenheim
Felsenstr. 36
89518 Heidenheim
Unser Büro ist in der Bergstraße 36 in Heidenheim.
Das ist unsere
Telefon-Nummer:
073 21 943 061
Das ist unsere
Fax-Nummer: 0261 201 618 27 44
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Das ist unsere
E-Mail-Adresse: info@btv-hdh.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse. Sie können uns dann gleich eine Nachricht schreiben.
Öffnungszeiten
Das sind unsere Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Sie können auch einen anderen Termin mit uns ausmachen.
Auf unserer Internet-Seite finden Sie verschiedene Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Aktuelles
Im Bereich: Aktuelles finden Sie unsere aktuellen Flyer.
Zum Beispiel mit unseren aktuellen Veranstaltungen und unseren Angeboten.
Klicken Sie auf einen Flyer.
Dann können Sie den Flyer als PDF-Datei öffnen oder herunterladen.
Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Seite bei Facebook.
Das spricht man so: Fäis-Buck.
Klicken Sie dafür auf den unterstrichenen Link: Facebook
Facebook gibt es nicht in Leichter Sprache.
Im Bereich: Aktuelles finden Sie auch einen Link zu einer Internet-Seite für ehrenamtliche Betreuer.
Das ist die Internet-Seite: https://www.ehrenamtliche-betreuer-bw.de
Klicken Sie auf die unterstrichenen Wörter.
Sie kommen dann zu der Internet-Seite.
Und bekommen dort weitere Informationen.
Die Internet-Seite gibt es nicht in Leichter Sprache.
Betreuung
Der Betreuungs-Verein Heidenheim bietet rechtliche Betreuung für erwachsene Personen ab 18 Jahren.
Wenn sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Ein anderes Wort für Betreuung ist: gesetzliche Vertretung.
Das ist wichtig:
Die betreute Person soll trotzdem so selbstbestimmt wie möglich leben.
Der Betreuer darf nur in bestimmten Bereichen alleine entscheiden.
Diese Bereiche bestimmt das Gericht.
Der Betreuer soll die Wünsche von der betreuten Person beachten.
Antrag auf Betreuung
Für die rechtliche Betreuung gibt es ein Gesetz.
In dem Gesetz steht:
Für die rechtliche Betreuung braucht es einen Antrag
beim Betreuungs-Gericht.
Das Betreuungs-Gericht ist beim Amts-Gericht.
Den Antrag kann eine erwachsene Person selbst stellen.
Wenn sie eine Behinderung oder eine Krankheit hat.
Aber auch die Angehörigen, eine Einrichtung oder ein Sozial-Dienst
können einen Antrag auf rechtliche Betreuung für die Person stellen.
Das Betreuungs-Gericht muss sagen:
Diese Person braucht einen Betreuer.
Die Person muss damit einverstanden sein.
Die Betreuung darf bis zu 7 Jahre dauern.
Dann muss das Gericht neu prüfen:
Braucht es die rechtliche Betreuung noch?
Der Betreuer
Das Betreuungs-Gericht soll einen ehrenamtlichen Betreuer bestimmen.
Zum Beispiel einen Angehörigen.
Oder einen Freund oder Bekannten von der erwachsenen Person.
Hinweis: Der Betreuer muss für diese Aufgabe geeignet sein.
Einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer gibt es nicht?
Dann muss das Gericht einen beruflichen Betreuer bestimmen.
Das Gericht kann auch mehrere Betreuer für eine Person bestimmen.
Das Gericht muss den Betreuer beraten.
Und das Gericht muss die Arbeit vom Betreuer kontrollieren.
Der Betreuer soll die Wünsche von der betreuten Person beachten.
Der Betreuer soll immer überlegen:
Was möchte die betreute Person?
Vielleicht muss er die Angehörigen oder Freunde
von der betreuten Person danach fragen.
Der Betreuer muss auch mit der betreuten Person darüber reden.
Die betreute Person soll sich weiterhin so gut wie möglich selbst um
ihre Angelegenheiten kümmern können.
Am Anfang von der Betreuung muss der Betreuer einen Anfangs-Bericht schreiben.
In dem Anfangs-Bericht soll stehen:
- die persönliche Situation von der betreuten Person
- die Wünsche von der betreuten Person
- die Ziele für die Betreuung.
Für das Gericht muss der Betreuer jedes Jahr einen Bericht schreiben.
In dem Jahres-Bericht soll stehen:
- Wie oft gibt es persönlichen Kontakt mit der betreuten Person?
- Welche Wünsche hat die betreute Person?
- Was sind die Ziele von der Betreuung?
- Ist die Betreuung auch weiterhin notwendig?
Für manche Entscheidungen braucht der Betreuer die Erlaubnis vom Betreuungs-Gericht.
Zum Beispiel:
- wenn es um viel Geld geht.
- wenn eine gefährliche Operation notwendig ist.
- wenn der Betreuer die Wohnung von der betreuten Person kündigen will.
- für freiheits-entziehende Maßnahmen.
Vielleicht braucht die betreute Person ein Bett-Gitter.
Oder man muss sie im Zimmer einschließen.
Das muss das Betreuungs-Gericht erlauben.
Geld für die rechtliche Betreuung bekommt ein ehrenamtlicher
Betreuer nicht.
Aber er bekommt jedes Jahr 450 Euro für seine Kosten.
Das nennt man auch: Aufwands-Pauschale.
Ehrenamtliche Betreuer sind gesetzlich versichert.
Falls sie einen Unfall haben.
Oder falls ein Schaden entsteht.
Ehrenamtliche Betreuer haben ein Recht auf Beratung durch:
- die Betreuungs-Behörde
- einen Betreuungs-Verein
- oder das Betreuungs-Gericht.
Berufliche Betreuer bekommen jeden Monat Geld für ihre Arbeit.
Das Geld muss normalerweise die betreute Person bezahlen.
Ende von der Betreuung
Nach spätestens 7 Jahren muss das Gericht prüfen:
Braucht es die rechtliche Betreuung für diese Person noch?
Die Betreuung endet:
- wenn es der betreuten Person gesundheitlich besser geht
- oder wenn die betreute Person stirbt.
Für die Beerdigung sind die Angehörigen zuständig.
Nach dem Ende von der Betreuung muss der Betreuer einen
Schluss-Bericht schreiben.
Und er muss seinen Betreuer-Ausweis an das Betreuungs-Gericht zurückgeben.
Möchten Sie ehrenamtlicher Betreuer werden?
Als ehrenamtlicher Betreuer helfen Sie anderen Menschen.
Das ist eine sinnvolle Aufgabe.
Sie lernen dabei viele neue Dinge.
Und Sie haben Kontakt zu verschiedenen Personen.
Für die ehrenamtliche Betreuung brauchen Sie jede Woche ungefähr 1 bis 2 Stunden Zeit.
Sie bekommen dafür 1 Mal im Jahr etwas Geld für Ihre Kosten.
Ein anderes Wort dafür ist: Aufwands-Entschädigung.
Und Sie sind gesetzlich versichert.
Falls Sie einen Unfall haben oder etwas kaputt geht.
Haben Sie Interesse an der Aufgabe?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.
Vorsorge
Sorgen Sie rechtzeitig für später vor.
Vielleicht werden Sie krank oder haben einen Unfall.
Vielleicht bekommen Sie eine Behinderung.
Oder Sie werden alt.
Dann brauchen Sie Hilfe und Unterstützung.
Auf der Internet-Seite vom Betreuungs-Verein Heidenheim
finden Sie eine Vorsorge-Mappe.
Klicken Sie auf das unterstrichene Wort.
Sie kommen dann zu der Vorsorge-Mappe.
Und können die Vorsorge-Mappe anschauen und herunterladen.
In der Vorsorge-Mappe finden Sie viele Informationen und Formulare zu:
- Vorsorge-Vollmacht
- Betreuungs-Verfügung
- Patienten-Verfügung
- Bestattungs-Verfügung
- und Testament.
Sie können die Formulare gleich ausfüllen und ausdrucken. So können Sie gut vorsorgen.
Vorsorge-Vollmacht
Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie selbst bestimmen:
- wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll
- wer Sie rechtlich vertreten soll
- und was diese Person alles für Sie entscheiden darf.
Diese Person nennt man Bevollmächtigter.
Sie können auch mehreren Personen eine Vollmacht geben.
Dann ist jeder Bevollmächtigte für einen anderen Bereich zuständig.
Zum Beispiel ist ein Bevollmächtigter für den Bereich: Gesundheit zuständig.
Und der andere Bevollmächtigte für den Bereich: Geld und Wohnen.
Das ist wichtig:
Sie müssen geschäfts-fähig sein.
Das bedeutet: Sie dürfen einen Vertrag unterschreiben.
Und Sie kennen Ihre Rechte und Pflichten von dem Vertrag.
Sie müssen dem Bevollmächtigten wirklich vertrauen können.
Der Bevollmächtigte darf viele Dinge für Sie entscheiden.
Zum Beispiel über medizinische Behandlungen.
Oder über einen Umzug in ein Pflege-Heim.
Dafür muss der Bevollmächtigte aber die Vorsorge-Vollmacht vorzeigen.
Die Vorsorge-Vollmacht gilt bis zu Ihrem Tod.
Oder auch länger.
Bewahren Sie die Vorsorge-Vollmacht sicher bei sich
zu Hause auf.
Zum Beispiel in einem Vorsorge-Ordner.
So kann man die Vorsorge-Vollmacht schnell finden.
Bitte überprüfen Sie die Vorsorge-Vollmacht immer wieder.
Vielleicht vertrauen Sie der bevollmächtigten Person nicht mehr.
Dann machen Sie eine neue Vorsorge-Vollmacht.
Am besten zerreißen Sie die alte Vorsorge-Vollmacht und werfen sie
in den Müll.
Dann ist die alte Vorsorge-Vollmacht nicht mehr gültig.
Hinweis: Sie können die Vorsorge-Vollmacht beim Zentralen
Vorsorge-Register von Deutschland registrieren lassen.
Das heißt Sie melden: Ich habe eine Vorsorge-Vollmacht.
Das ist wichtig für Ärzte, Gerichte und Ämter.
Die Registrierung kostet Geld.
Das ist die Adresse:
Zentrales Vorsorge-Register der Bundes-Notar-Kammer
Postfach 08 01 51
10001 Berlin
Das ist die Internet-Adresse:
www.vorsorgeregister.de/
Klicken Sie auf die unterstrichenen Wörter.
Sie kommen dann zu der Internet-Seite.
Und bekommen dort weitere Informationen.
Die Internet-Seite gibt es auch in Leichter Sprache.
Was passiert ohne Vorsorge-Vollmacht?
Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können?
Dann bestimmt das Betreuungs-Gericht einen
rechtlichen Betreuer für Sie.
Das Formular für die Vorsorge-Vollmacht finden Sie in unserer Vorsorge-Mappe.
Oder Sie klicken auf das unterstrichene Wort: Vorsorge-Vollmacht.
Dann kommen Sie direkt zum Formular.
Sie können das Formular ausdrucken und dann ausfüllen und unterschreiben.
Oder Sie füllen es am Computer aus und drucken es dann aus.
Dann müssen Sie es nur noch unterschreiben.
Sie können die Vorsorge-Vollmacht beglaubigen lassen.
Zum Beispiel bei einer Betreuungs-Behörde oder bei einem Notar.
Damit bestätigt die Behörde: Ihre Unterschrift ist echt.
Ehegatten-Not-Vertretung
Ehegatten-Not-Vertretung bedeutet:
Sie dürfen Ihren Ehemann oder Ihre Ehefrau im Not-Fall
auch ohne Vorsorge-Vollmacht vertreten.
Das geht aber nur:
- wenn Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sehr krank oder bewusstlos ist.
- wenn der Arzt das schriftlich bestätigt.
- wenn Sie nicht getrennt leben.
Die Ehegatten-Not-Vertretung ist nur für 6 Monate möglich.
Und gilt nur für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten.
Sie können dann zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen oder Operationen zustimmen.
Nach 6 Monaten muss Ihr Ehegatte wieder selbst entscheiden.
Das ist noch nicht wieder möglich?
Dann muss das Betreuungs-Gericht einen rechtlichen Betreuer
für ihn bestimmen.
Hinweis:
In einer Patienten-Verfügung können Sie und Ihr Ehegatte
Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen aufschreiben.
Dann müssen sich die Ärzte und alle anderen beteiligten Personen an die Patienten-Verfügung halten.
Betreuungs-Verfügung
Mit einer Betreuungs-Verfügung können Sie selbst bestimmen:
- wen Sie sich als rechtlichen Betreuer wünschen.
- wer nicht Ihr rechtlicher Betreuer sein soll.
- welche Wünsche Sie für die rechtliche Betreuung haben.
Zum Beispiel: wofür der Betreuer Ihr Geld ausgeben soll.
Oder wo Sie im Alter leben wollen.
Das Betreuungs-Gericht und Ihr rechtlicher Betreuer
müssen sich daran halten.
Das Betreuungs-Gericht bestimmt dann Ihre
Wunsch-Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer.
Das Betreuungs-Gericht überprüft den rechtlichen Betreuer
immer wieder.
Damit er alles richtig macht.
Bewahren Sie die Betreuungs-Verfügung sicher bei sich zu Hause auf.
Zum Beispiel in einem Vorsorge-Ordner.
So kann man die Betreuungs-Verfügung schnell finden.
Haben Sie Fragen zur Betreuungs-Verfügung?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir beraten Sie dazu.
Sie können die Betreuungs-Verfügung beim Zentralen Vorsorge-Register von Deutschland registrieren lassen.
Das heißt Sie melden:
Ich habe eine Betreuungs-Verfügung.
Das ist wichtig für das Betreuungs-Gericht.
Die Registrierung kostet Geld.
Das ist die Adresse:
Zentrales Vorsorge-Register der Bundes-Notar-Kammer
Postfach 08 01 51
10001 Berlin
Das ist die Internet-Adresse:
www.vorsorgeregister.de/
Klicken Sie auf den Link.
Sie kommen dann zu der Internet-Seite.
Und bekommen dort weitere Informationen.
Die Internet-Seite gibt es auch in Leichter Sprache.
Was passiert ohne Betreuungs-Verfügung?
Dann bestimmt das Betreuungs-Gericht einen rechtlichen Betreuer
für Sie.
Das Formular für die Betreuungs-Verfügung finden Sie in unserer Vorsorge-Mappe.
Oder Sie klicken auf das unterstrichene Wort: Betreuungs-Verfügung.
Dann kommen Sie direkt zum Formular.
Sie können das Formular ausdrucken und dann ausfüllen und unterschreiben.
Oder Sie füllen es am Computer aus und drucken es dann aus.
Dann müssen Sie es nur noch unterschreiben.
Sie können die Betreuungs-Verfügung beglaubigen lassen.
Zum Beispiel bei einer Betreuungs-Behörde.
Damit bestätigt die Behörde: Ihre Unterschrift ist echt.
Patienten-Verfügung
Mit einer Patienten-Verfügung können Sie selbst bestimmen: welche medizinischen Behandlungen und Untersuchungen Sie haben möchten.
- welche medizinischen Behandlungen und Untersuchungen Sie nicht haben möchten.
- was die Ärzte und Pfleger bei Ihnen machen dürfen. Zum Beispiel Medikamente gegen Schmerzen geben.
- und was die Ärzte und Pfleger bei Ihnen nicht machen dürfen.
Zum Beispiel lebens-erhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung.
Diese Maßnahmen verlängern Ihr Leben.
Aber vielleicht auch Ihr Leiden.
Vielleicht haben Sie einen Unfall und liegen im Koma.
Oder Sie haben einen Schlag-Anfall.
Dann müssen die Ärzte sich an Ihre Patienten-Verfügung halten.
Sie können die Patienten-Verfügung zusammen mit Ihrem Haus-Arzt machen.
Schreiben Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen klar und deutlich auf.
Sie müssen die Patienten-Verfügung unterschreiben.
Sagen Sie auch Ihrem Bevollmächtigten oder Ihrem rechtlichen Betreuer:
Ich habe eine Patienten-Verfügung.
Dann können diese Personen den Ärzten die Patienten-Verfügung zeigen.
Bewahren Sie die Patienten-Verfügung sicher bei sich zu Hause auf.
Zum Beispiel in einem Vorsorge-Ordner.
So kann man die Patienten-Verfügung schnell finden.
Haben Sie Fragen zur Patienten-Verfügung?
Dann fragen Sie am besten Ihren Haus-Arzt.
Er kann Sie dazu beraten.
Auch das Klinikum Heidenheim macht immer wieder
Info-Veranstaltungen zu dem Thema.
Bitte überprüfen Sie die Patienten-Verfügung immer wieder.
Haben Sie Ihre Meinung über eine medizinische Behandlung geändert?
Dann können Sie eine neue Patienten-Verfügung schreiben.
Am besten zerreißen Sie die alte Patienten-Verfügung und werfen sie
in den Müll. Damit ist die alte Patienten-Verfügung nicht mehr gültig.
Vielleicht ändern Sie auch ganz plötzlich Ihre Meinung.
Wenn Sie mit dem Arzt sprechen.
Dann können Sie auch ein Hand-Zeichen geben oder mit dem Kopf schütteln.
So weiß der Arzt: Sie haben Ihre Meinung über die medizinische Behandlung geändert.
Das nennt man auch: formlos widerrufen.
Sie können die Patienten-Verfügung beim Zentralen Vorsorge-Register von Deutschland registrieren lassen.
Das heißt Sie melden: Ich habe eine Patienten-Verfügung.
Das ist wichtig für Ärzte, Krankenhäuser und Ämter.
Die Registrierung kostet Geld.
Das ist die Adresse:
Zentrales Vorsorge-Register der Bundes-Notar-Kammer
Postfach 08 01 51
10001 Berlin
Das ist die Internet-Adresse:
www.vorsorgeregister.de/
Klicken Sie auf den Link.
Sie kommen dann zu der Internet-Seite.
Und bekommen dort weitere Informationen.
Die Internet-Seite gibt es auch in Leichter Sprache.
Was passiert ohne Patienten-Verfügung?
Dann müssen die Ärzte gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten oder Ihrem rechtlichen Betreuer über
die medizinische Behandlung entscheiden.
Aber niemand weiß dann:
Was ist Ihr persönlicher Wunsch?
Das Formular für die Patienten-Verfügung finden Sie in unserer Vorsorge-Mappe.
Oder Sie klicken auf das unterstrichene Wort: Patienten-Verfügung.
Dann kommen Sie direkt zum Formular.
Sie können das Formular ausdrucken und dann ausfüllen und unterschreiben.
Oder Sie füllen es am Computer aus und drucken es dann aus.
Dann müssen Sie es nur noch unterschreiben.
Hinweise zur Navigation in Leichter Sprache
Die erste Seite von einer Internet-Seite nennt man Start-Seite.
Wir erklären Ihnen die Start-Seite in Leichter Sprache.
Damit Sie sich auf unserer Internet-Seite gut zurecht-finden.
Auf Englisch heißt die Start-Seite: Homepage.
Das spricht man so: Hoom-peetsch.
So finden Sie sich auf unserer Internet-Seite zurecht
Ganz oben auf der Start-Seite sehen Sie die Kopf-Zeile.
So nennt man die oberste Zeile.
Klicken Sie auf: Sprung zum Seiten-Inhalt.
Sie kommen dann zu einem kurzen Text über den Betreuungs-Verein Heidenheim.
Hier bekommen Sie die wichtigsten Infos über unsere Arbeit.
Hier sehen Sie auch:
So können Sie uns kontaktieren.
Klicken Sie auf: Navigation.
Sie kommen dann zu einer Übersicht über die verschiedenen Bereiche auf unserer Internet-Seite.
Klicken Sie auf: Leichte Sprache.
Sie kommen dann auf unsere Internet-Seite in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf: Hinweis zu Cookies.
Das spricht man so: Kukkis.
Cookies sind Daten.
Wir speichern keine Daten auf Ihrem Computer.
Unter der Kopf-Zeile sehen Sie dieses Bild:
Oben links im Bild sehen Sie den Namen und das Logo vom Betreuungs-Verein Heidenheim.
Sie können auf den Namen
und das Logo klicken.
So kommen Sie immer wieder
zur Start-Seite zurück.
Unter dem großen Bild sehen Sie diese Zeile:
Klicken Sie auf: Unser Verein.
Sie bekommen dann verschiedene Informationen über unseren Verein.
Zum Beispiel über unsere Angebote.
Klicken Sie auf: Betreuung.
Sie bekommen dann verschiedene Informationen über rechtliche Betreuung.
Klicken Sie auf: Ehrenamt.
Sie bekommen dann verschiedene Informationen über die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer.
Klicken Sie auf: Vorsorge.
Sie bekommen dann viele Informationen über die verschiedenen
Vorsorge-Möglichkeiten.
Zum Beispiel über die Vorsorge-Vollmacht.
Hier finden Sie auch verschiedene Formulare.
Und unsere Vorsorge-Mappe mit weiteren Infos und Formularen.
Sie können die Vorsorge-Mappe und die Formulare
auf Ihren Computer herunterladen.
Klicken Sie auf: Kontakt.
Sie bekommen dann verschiedene Infos zu den Kontakt-Möglichkeiten.
Und eine Übersicht über unsere Ansprechpartner.
Klicken Sie auf: Aktuelles.
Sie bekommen dann Infos zu unseren aktuellen Veranstaltungen.
Darunter sehen Sie 4 verschiedene Bilder.
Sie können die einzelnen Bilder anklicken.
Und bekommen dann weitere Informationen über:
• unseren Verein
• Betreuung
• Ehrenamt
• Vorsorge.
Unter den 4 Bildern sehen Sie einen kurzen Text über unseren Betreuungs-Verein.
Ganz unten auf unserer Start-Seite sehen Sie die Fuß-Zeile.
So nennt man die unterste Zeile oder den unteren Bereich von einer Internet-Seite.
Links sehen Sie die Navigation.
Das ist eine Liste mit Links zu den verschiedenen Bereichen auf unserer Internet-Seite.
Sie können die einzelnen Links anklicken.
Klicken Sie auf: Start-Seite.
Sie kommen dann wieder ganz nach oben auf die Start-Seite.
Klicken Sie auf: Inhalts-Verzeichnis.
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Sie bekommen dann viele Informationen über die verschiedenen
Vorsorge-Möglichkeiten.
Klicken Sie auf: Ehrenamtliche Betreuung.
Sie bekommen dann verschiedene Informationen über ehrenamtliche Betreuung.
Klicken Sie auf: Mitglied werden.
Sie bekommen dann Informationen über die Mitgliedschaft in unserem Verein.
Klicken Sie auf: Kontakt.
Sie bekommen dann verschiedene Informationen zu den
Kontakt-Möglichkeiten.
Klicken Sie auf: Termin-Vereinbarung.
Sie kommen dann auf die Seite mit unseren Kontakt-Daten und unseren Ansprechpartnern.
Klicken Sie auf: Spenden.
Sie bekommen dann weitere Informationen zu unserem Spenden-Konto.
Klicken Sie auf das Wort: Impressum.
Sie kommen dann auf die Seite von unserem Impressum.
Hier finden Sie verschiedene Informationen.
Zum Beispiel unsere Adresse.
Und auch die Telefon-Nummer und die E-Mail-Adresse.
Oder wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
Klicken Sie auf das Wort: Barriere-Freiheit.
Sie kommen dann auf die Seite von unserer Erklärung zur
Barriere-Freiheit.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gibt es auch in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf das Wort: Datenschutz-Erklärung.
Sie kommen dann auf die Seite von unserer Datenschutz-Erklärung.
Hier bekommen Sie Informationen zum Schutz von Ihren Daten.
Klicken Sie auf: Cookie-Hinweis.
Sie bekommen dann weitere Informationen über Cookies.
Cookies sind Daten auf Ihrem Computer.
Auf der rechten Seite von der Fuß-Zeile sehen Sie:

• wer uns fördert.
Zum Beispiel der Landkreis Heidenheim.
• und wo wir Mitglied sind.
Zum Beispiel bei der Diakonie Württemberg.
Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Auf dieser Seite steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Der Betreuungs-Verein Heidenheim e. V. hat diese Erklärung am 16.10.2025 erstellt.
Der Betreuungs-Verein Heidenheim e. V. überprüft die Erklärung immer wieder.
Vielleicht hat sich etwas geändert.
Dann ändert der Betreuungsverein Heidenheim auch die Erklärung.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: www.btv-hdh.de
Barriere spricht man so: Bar-jä-re.
Barriere bedeutet: Hindernis.
Ein Hindernis können Stufen für Rollstuhl-Fahrer sein.
Ein Hindernis kann auch Sprache sein.
Menschen können dann wenig oder nichts verstehen.
Das Gegenteil ist barriere-frei.
Das bedeutet:
Hindernisse gibt es nicht.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten verstehen können.
Auch Menschen mit einer Behinderung.
Oder wenn sie noch nicht so gut Deutsch verstehen.
Das ist das Ziel.
In Baden-Württemberg gibt es dafür ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Internet-Seite gut lesen und benutzen können.
Der Betreuungs-Verein Heidenheim möchte die Internet-Seite
barriere-frei machen.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite:
- Informationen über den Betreuungs-Verein Heidenheim in Leichter Sprache.
- Informationen zur Benutzung von der Internet-Seite in Leichter Sprache.
- die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.
Leider sind noch nicht alle Informationen auf dieser Internet-Seite barriere-frei.
Das möchte der Betreuungs-Verein Heidenheim ändern.
Was ist noch nicht barriere-frei auf dieser Internet-Seite?
Die PDF-Dateien zum Herunterladen sind noch nicht barriere-frei.
In den PDF-Dateien finden Sie weitere Informationen zu unseren verschiedenen Angeboten.
Der Betreuungs-Verein Heidenheim möchte diese Barrieren so schnell wie möglich entfernen.
So können Sie uns kontaktieren
Haben Sie eine Barriere oder ein Problem auf unserer Internet-Seite gefunden?
Dann können Sie sich bei uns melden.
Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 073 21 94 30 61
Das sind unsere Kontakt-Zeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: info@btv-hdh.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können uns dann gleich eine E-Mail schreiben.
Sie können uns auch einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Betreuungs-Verein Heidenheim e. V.
c/o Landratsamt Heidenheim
Felsen-Straße 36
89518 Heidenheim
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben den Betreuungs-Verein Heidenheim informiert und gesagt:
Dieser Teil von der Internet-Seite ist nicht barriere-frei.
Dann muss sich der Betreuungs-Verein Heidenheim bei Ihnen melden.
Dazu hat der Betreuungs-Verein 4 Wochen Zeit. 
Das steht im Gesetz.
Der Betreuungs-Verein Heidenheim hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?
Oder die Antwort vom Betreuungs-Verein Heidenheim reicht Ihnen nicht?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle vom Landes-Zentrum Barriere-Freiheit beschweren.
Die Abkürzung dafür ist: LZ-BARR.
So können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren:
Sie können einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Sie können anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 0711 123 3636
Sie können eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
Sie können auch einen Schlichtungs-Antrag auf der Internet-Seite stellen.
Klicken Sie dazu auf das unterstrichene Wort.
Sie kommen dann zum Schlichtungs-Antrag auf der Internet-Seite.
Sie können den Schlichtungs-Antrag gleich ausfüllen und absenden.
In bestimmten Fällen können Sie auch klagen.
Klagen bedeutet: Sie beschweren sich vor Gericht.
Das können Sie aber nicht alleine machen.
Dafür müssen Sie einen Verein oder einen Verband finden.
Zum Beispiel einen Verein für Menschen mit Behinderungen.
Der Verein klagt dann vor Gericht.
Das schwierige Wort dafür ist: Verbands-Klage.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Rechts neben jedem Text sehen Sie das Zeichen: +.
Klicken Sie darauf.
Sie bekommen dann weitere Informationen.
Wer hat die Texte gemacht?
Die Original-Texte hat der Betreuungs-Verein Heidenheim e. V. geschrieben.
Der Betreuungs-Verein Heidenheim e. V. ist auch für die Inhalte in den Texten verantwortlich.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Übersetzung in Leichte Sprache
Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung übersetzt.
Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro der Samariterstiftung.
Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Kontakt:
Samariterstiftung
Jahnstr. 14, 73431 Aalen
Tel.: 07361 564 300
leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de
SEITENENDE
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