Hauptmenü
Vorsorge > Patientenverfügung
Grundsätzlich ist für jede ärztliche Behandlung die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.
Für den Fall, dass Sie über eine vom Arzt angebotene Behandlung krankheitsbedingt nicht mehr entscheiden können, ist es Ihnen als Erwachsener heute schon möglich, Ihre Behandlungswünsche vorsorglich in einer Patientenverfügung niederzuschreiben. Diese Situation kann sehr rasch eintreten, beispielsweise wenn Sie nach einem Schlaganfall nicht mehr sprechen können. Nur wenn Sie in Lebensgefahr sind und ein schnelles Handeln geboten ist, kann und darf Ihr Arzt ohne eine förmliche Einwilligung die erforderliche ärztliche Behandlung durchführen. Ansonsten muss die Entscheidung Ihres Betreuers oder Bevollmächtigten eingeholt werden.
In dem am 01.09.2009 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde nun festgelegt, dass Betreuer und Bevollmächtigte an Ihre Willensbestimmung in Form einer Patientenverfügung gebunden sind. Deren Aufgabe ist es auf der Grundlage der Patientenverfügung Ihren Behandlungswillen festzustellen und ihm Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Können sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigte über den Patientenwillen nicht einigen, muss deren Entscheidung vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
Form, Inhalt und Verwahrung einer Patientenverfügung-
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sein.
Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ihr Arzt, Ihr Bevollmächtigter oder Ihr Betreuer möglichst schnell Kenntnis von der Existenz und vom Hinterlegungsort erlangen können. Es ist sinnvoll, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen.
Hilfen bei der Erstellung einer Patientenverfügung
Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten, bevor Sie eine schriftliche Patientenverfügung abfassen. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden.
Besonders empfehlen wir die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene kostenlose Informationsbroschüre, mit sehr hilfreichen Formulierungsvorschlägen. Bestellungen sind beim Publikationsversand der Bundesregierung möglich.